Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fachakademie für Ästhetische und Medizinische Kosmetik Zürich (nachfolgend: FMKZ)
Eintritt und Anmeldung
Anmeldungen haben schriftlich oder elektronisch per Anmeldeformular zu erfolgen und werden schriftlich bestätigt. Eine lediglich online erfolgte Anmeldung wird nicht berücksichtigt. Sie werden auf dem Formular auf den Bestand dieser AGBs hingewiesen und über die Geltung aufmerksam gemacht. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen oder Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ablehnungen erfolgen schriftlich per Post, per E-Mail oder mündlich vor Ort.
Annullierung von Kursen und Lehrgängen
Wir behalten uns für alle Kurse und Lehrgänge das Recht vor, diese bei zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Irgendwelche Ansprüche gegen die FMKZ als Folge der Absage sind ausgeschlossen.
Geltung und Änderungen der AGB, Gerichtstand, Anwendbares Recht
Die AGBs sind reglementarischer Bestandteil der Anmeldung. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB. Ausschliesslich anwendbares Recht ist das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Die FMKZ ist jederzeit zu Änderungen und Ergänzungen der AGBs berechtigt. Änderungen werden allen Kursteilnehmern zwingend vorgängig angezeigt und ohne ein schriftlicher Widerspruch innert 30 Tagen zu neuem Vertragsbestandteil. Bei Verstössen gegen die AGBs kann die FMKZ rechtlich vorgehen.
Unterrichtsordnung und Programmänderungen
Die FMKZ entscheidet über die Unterrichtsmethoden (Theoretischer Unterricht, praktischer Unterricht, Live-Demonstration, usw.), insbesondere über die Aufteilung zwischen Präsenzunterricht und anderen Methoden (Fernunterricht, etc.). Die von der FMKZ festgelegten Unterrichtsformen sind gleichwertig und führen in jedem Fall zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Unterrichtsvertrag. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen in den Unterrichtsprogrammen und –zeiten aus sachlichen und organisatorischen Gründen vorzunehmen.
Die FMKZ behält sich das Recht vor, wenn notwendig die Reihenfolge der Module zu ändern oder Unterrichtstage auszusetzen und später nachzuholen. Ausgesetzte, prüfungsrelevante Unterrichtstage werden auf jeden Fall noch vor der Diplomprüfung von der FMKZ nachgeholt. Nicht prüfungsrelevante Module können auch nach der Diplomprüfung stattfinden. Alle Module zusammen bilden die Grundlage für das Diplom. Vereinzelte Module können auch bei Partnerschulen durchgeführt werden. Die FMKZ behält sich das Recht vor, Referenten auszutauschen. Alle Referenten sind ausreichend qualifiziert und ihr Unterricht deshalb gleichwertig. Die vorgegebene Anzahl an Kurstagen ist ein reiner Richtwert und kann je nach Grösse der Klasse variieren. Ausschlaggebend dafür, ob unsere Schule ihrer Leistungspflicht nachkommt, ist allein, dass Ihnen alle vorgegebenen Module / Themen beigebracht werden.
Die Klassenzusammensetzung kann aus organisatorischen Gründen variieren. Die Schule behält sich das Recht vor, Klassen neu zu strukturieren, um einen effizienten Unterrichtsbetrieb sicherzustellen. Dies kann insbesondere bei der Zusammenlegung kleiner Klassen erforderlich sein.
Es ist zusätzlich zum Unterricht mit mindestens 120 Stunden Selbststudium zu rechnen. Dies entspricht einem ungefähren Arbeitsaufwand von 3 bis 3 ½ Stunden pro Woche. Da es sich bei unseren Schulungen um Erwachsenenbildungen handelt, wird von den Kursteilnehmern/-innen Selbständigkeit erwartet. Die Hausregeln sind zu beachten.
Live-Demonstrationen in Modulen
Aus gesetzlichen Gründen gibt es zu den folgenden Modulen nur eine Livedemonstration und keinen praktischen Teil, bei welchem die Kursteilnehmer selbst Hand anlegen können:
«RF-Microneedling», «HIFU», «Injektionen mit Hyaluronsäure», «Muskelentspannedes» und «Vampir-Lifting»
(HIFU, Injektionen mit Hyaluronsäure, «Muskelentspannendes» und Vampirlifting sind zugelassenen Ärzten vorbehalten).
Bei diesen praktischen Unterrichtseinheiten müssen alle Schüler/-innen aus Sicherheitsgründen teilnehmen. Ausgenommen bleibt eine Nichtteilnahme aufgrund Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund.
Laserschutzbeauftragtenkurse, wie auch die Kurse mit Filler finden grundsätzlich nach den Prüfungen statt.
Selbstständiger Unterricht durch Schüler/-innen an Dritte
Der erfolgte Besuch respektive Abschluss eines Kurses, Workshops oder Lehrgangs (Aus- & Weiterbildung) berechtigt die Teilnehmenden nicht dazu, unsere Lerneinheiten, Diplome oder sonstigen Unterlagen von uns selbstständig an Dritte weiter zu unterrichten.
Anwesenheitspflicht und versäumter Unterricht
Der Unterricht ist grundsätzlich zu besuchen. Um das Diplom zu erlangen, besteht 80% Anwesenheitspflicht (maximal 7 Unterrichtstage dürfen versäumt werden). Bleiben die Teilnehmenden dem Unterricht wegen Krankheit fern, muss ein Arztzeugnis eingereicht werden. Dadurch wird die Abwesenheit nicht als versäumter Unterricht gewertet und die Anwesenheitspflicht nicht beeinflusst.
Personen, die die Anwesenheitspflicht von 80% nicht erreichen, sind nicht an die Abschlussprüfung zugelassen.
Die Teilnehmenden haben bei Nichtteilnahme die Pflicht, sich eigenständig an das Sekretariat zu wenden und bemühen sich selbstständig darum, den verpassten Unterrichtsstoff im Selbststudium nachzuholen. Die Rückerstattung nicht besuchter oder versäumter Lektionen ist ausgeschlossen.
Informationszustellung und Gruppenchat
Termine und Programmänderungen werden grundsätzlich frühzeitig per E-Mail an die Teilnehmer/-innen kommuniziert. Kurzfristige Programmänderungen können vorkommen und werden ebenfalls per E-Mail zugestellt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet bei der Anmeldung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und jegliche Kommunikation (E-Mail oder Post) entgegenzunehmen.
Die Aufgabe der Referenten beschränkt sich auf die Durchführung des Unterrichts. Für jegliche Informationen, Fragen, Anregungen und ähnliches können Sie sich schriftlich an das Sekretariat wenden.
Pro Klasse kann von den Teilnehmenden selbst ein Gruppenchat eingerichtet werden. Dieser dient zum raschen Informationsaustausch unter den Schüler/-innen. Im Gruppenchat wird ein respektvoller Umgang erwartet. Schüler/-innen, die sich die gegenüber Schüler/-innen, Referent/-innen oder gegenüber der Schule respektlos verhalten, werden verwarnt und bei Wiederholung oder einem groben Verstoss aus dem Lehrgang ohne Anspruch auf eine Rückerstattung ausgeschlossen.
Praktische Unterrichtseinheiten
Kursteilnehmer/-innen haben im Falle, dass Sie praktische Unterrichtseinheiten nicht besuchen können, dies dem Sekretariat in jedem Fall 48 Stunden vor Praktikumsbeginn anzukündigen. Falls eine Ankündigung zu spät erfolgt oder ein/-e Kursteilnehmer/-in ohne Ankündigung wegbleibt, gilt der entsprechende praktische Unterrichtstag als bezogen. Entsprechend verlorene Tage werden weder rückerstattet noch nachgeholt.
Allergien / Gesundheitliche Bedenken
Die Schüler sind verpflichtet, dem Bildungsanbieter unaufgefordert und rechtzeitig jegliche bestehenden Allergien oder gesundheitlichen Bedenken mitzuteilen, die im Zusammenhang mit den in unseren Schulungsprogrammen oder Kursen verwendeten kosmetischen Geräten, Produkten oder Materialien entstehen könnten. Die Mitteilung sollte vor Beginn des Kurses oder der Schulungsveranstaltung erfolgen, um angemessene Vorkehrungen treffen zu können. Der Bildungsanbieter übernimmt keine Verantwortung für allergische Reaktionen oder gesundheitliche Probleme, die aufgrund von nicht gemeldeten Allergien oder Gesundheitsbedenken auftreten könnten. Schüler, die von Allergien oder gesundheitlichen Problemen betroffen sind, sollten in Absprache mit einem Arzt oder einem Gesundheitsexperten geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre eigene Sicherheit während der Schulungsveranstaltung zu gewährleisten.
Abschlussprüfungen
Am Ende des Lehrgangs finden Abschlussprüfungen statt. Zwischenprüfungen fliessen nicht in die Bewertung ein und dienen nur zur Selbstkontrolle der Schüler/-innen. Abschlussprüfungen dauern 3 bis 4 Tage und umfassen Theorie und Praxis. Schüler/-innen sind verpflichtet an Abschlussprüfungen teilzunehmen. Die Termine für die Abschlussprüfungen können nicht verschoben werden. Bei Nichtteilnahme ist es lediglich möglich für einen Preisaufschlag von CHF 400.- eine Wiederholungsprüfung mit einer späteren Klasse durchzuführen.
Damit die Prüfungen reibungslos ablaufen, sind die Schüler/-innen am Tag der Prüfungen gebeten, mindestens 30 Minuten vor Prüfungsbeginn vor Ort zu sein. Personen, die zu spät an den Prüfungen erscheinen, sind nicht berechtigt, diese zu absolvieren. Bei Verspätung ist es lediglich möglich für einen Preisaufschlag von CHF 400.- eine Wiederholungsprüfung mit einer späteren Klasse durchzuführen.
An der praktischen Prüfung sind volljährige, weibliche und gesunde (ohne Risiken in Zusammenhang mit den Behandlungen) Modelle mitzunehmen, welche die deutsche Sprache beherrschen. Wichtig ist auch, dass die Modelle nicht kurz vor der praktischen Prüfung noch irgendwelche Gesichtsbehandlungen durchgeführt haben, die prüfungsrelevante Behandlungen verunmöglichen (Botox, Faden oder Hyaluron Filler). Ebenfalls unerwünscht sind Wimpernverlängerungen oder bestehende Permanent Make Up Behandlungen an den Augenbrauen. Ehemalige Schüler/-innen sind nicht als Modelle zugelassen.
Bewertung und Prüfungswiederholung
Abschlussprüfungen werden von den Referenten/-innen der FMKZ abgenommen. In den praktischen Prüfungen werden die Behandlungsprotokolle der FMKZ geprüft. Diese sind alleinig prüfungsrelevant.
Die Abschlussprüfungen werden nach Schweizer Schulsystem mit einer Notenskala von 1.0 bis 6.0 bewertet (Etwaige Grammatik- und Rechtschreibfehler werden nicht in die Bewertung einbezogen!).
Die Prüfung muss mindestens mit der Note 4.0 abgeschlossen werden, um die Ausbildung zu bestehen. Bei einer Abschlussnote zwischen 3.0 bis 3.9 werden sich die Referenten und die Schulleitung darüber beraten, in welchem Bereich Schwierigkeiten bestanden haben und darüber entscheiden, ob eine Wiederholungsprüfung durchgeführt wird. Bei einer Abschlussnote unter 3.0 ist eine reine Prüfungswiederholung nicht möglich, ohne vorher den gesamten Lehrgang zu wiederholen. Reine Wiederholungsprüfungen werden mit einer späteren Klasse zusammen absolviert. Die Abschlussprüfungen können insgesamt nur dreimal wiederholt werden.
Kosten bei Wiederholung
Bei einer Lehrgangswiederholung werden 80% des ursprünglichen Ausbildungspreises in Rechnung gestellt. Für die Durchführung einer reinen Wiederholungsprüfung werden, für die das erste Mal wiederholen pro Tag CHF 400.- in Rechnung gestellt. Bei der zweiten Prüfungswiederholung werden CHF 600.- pro Tag in Rechnung gestellt und bei der dritten und letzte Prüfungswiederholung werden CHF 800.- pro Tag in Rechnung gestellt.
Diplomarbeit
Am Ende des Ausbildungsjahres müssen alle Schüler/-innen eine selbstständig verfasste Diplomarbeit anhand von vorgegebenen Richtlinien verfassen. Die Arbeit ist fristgerecht einzureichen.
Die Note der Diplomarbeit fliesst in die Abschlussnote hinein, weshalb vor deren Abgabe kein Zeugnis ausgestellt werden kann.
Einspruchsrecht
Gegen Abschlussnoten können Teilnehmer/-innen innert 20 Tagen nach Zustellung der Resultate Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und unterschrieben einzureichen (per E-Mail zulässig). Einsprachen müssen klar formuliert und begründet sein.
Diplomaushändigung
Die Diplome werden nach Beendigung der Schule ausgehändigt.
Diplomkosten
Diplom 1: CHF 16’880.- (Dauer 12 Monate)
Diplom 2: CHF 14’880.- (Dauer 12 Monate)
Werden die Kursgebühren bis zu 10 Tage nach bestätigter Anmeldung vollständig bezahlt, gewährt die FMKZ einen Rabatt von 5% auf den Gesamtpreis.
Lehrmittel- und Prüfungskosten
Kosten für Lehrmittel und Abschlussprüfungen sind durch die Kursteilnehmer zu tragen.
Die Prüfungskosten betragen CHF 400.- und sind spätestens 2 Monate vor der Abschlussprüfung zu begleichen. Prüfungen dauern 3 Tage
Die Lehrmittelkosten (Bücher, Skripte und Materialien) betragen CHF 500.- und sind spätestens 2 Monate nach Schulbeginn zu begleichen. Die Bücher- & Skriptkosten sind vollumfänglich und pauschal zu zahlen. Eine selektive Abwahl von Materialien ist nicht vorgesehen. Die FMKZ behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen, wenn dies zu Ausbildungszwecken geboten ist.
Ratenzahlung
Bei Kursen mit einer vorgesehenen Dauer von 6 und 12 Monaten ist eine Ratenzahlung möglich. Entscheidet sich der/die Teilnehmer/-in für eine Ratenzahlung, so sind 25% des Gesamtpreises innert 10 Tage nach bestätigter Anmeldung als Anzahlung zu begleichen.
Bei 12-monatigen Kursen ist der Restbetrag in 12 gleichen Raten und bei 6-monatigen Kursen in 6 gleichen Raten zu bezahlen. Pro Rate fallen jeweils zusätzliche Gebühren von CHF 10.- an.
Sind die 25% des Gesamtpreises und die bis zum Schulbeginn vereinbarten Raten bei Schulstart von den Teilnehmenden nicht bezahlt, werden die betroffenen Personen vom Unterricht ausgeschlossen und dürfen bis zur Begleichung der Kosten nicht am Unterricht teilnehmen. Sobald die offenen Beträge beglichen werden, dürfen die Teilnehmenden wieder am Unterricht teilnehmen. Der bis dahin verpasste Unterricht muss im Selbststudium nachgeholt werden (Anwesenheitspflicht nicht tangiert).
Die Ratenzahlung ist pünktlich zu begleichen. Der Tag der Überweisung wird vertraglich festgehalten. Erfolgt die Ratenzahlung nicht innert 5 Tagen nach dem vereinbarten Termin, wird eine Mahnung samt Mahngebühr von CHF 50.- ausgestellt. Erfolgt die Ratenzahlung nicht innert weiteren 5 Tagen, wird eine 2. Mahnung inkl. Mahngebühr von CHF 50.- ausgestellt. Kommt der/die Teilnehmer/-in mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage in Verzug (2. Mahnung), so kann der gesamte offene Betrag umgehend zur Zahlung fällig werden. In der 2. Mahnung erfolgt gleichzeitig eine Betreibungsandrohung mit erneuter Fristsetzung. Wird die Zahlung bis zum Ablauf dieser Frist auch nicht bezahlt, wird umgehend die Betreibung eingeleitet.
Nach einer Betreibungseinleitung werden die betroffenen Personen vom Unterricht ausgeschlossen und dürfen bis zur Begleichung der Kosten nicht am Unterricht teilnehmen. Sobald die offenen Beträge beglichen werden, dürfen die Teilnehmenden wieder am Unterricht teilnehmen. Der bis dahin verpasste Unterricht muss im Selbststudium nachgeholt werden.
Falls sich die Einzahlung und die Betreibungseinleitung kreuzen, übernimmt der Schüler/die Schülerin, die bis dahin aufgetretenen Kosten. Die Löschung einer Betreibung folgt auf Anfrage erst nach Kursabschluss. Die Löschungskosten betragen CHF 200.-.
Nachbestellung
Bei der Nachbestellung von Diplomen, Zertifikaten oder Unterrichtsunterlagen werden folgende Preise verrechnet:
CHF 100.- für Abschlussdiplome
CHF 50.- für Zertifikate
CHF 30.- für Unterlagen bis zu 20 Seiten
CHF 50.- für Unterlagen über 20 Seiten
Rücktrittsrecht
Nach gegenseitiger Unterzeichnung der Anmeldung gilt der Ausbildungsvertrag als formell abgeschlossen. Anträge zur Auflösung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages haben ab diesem Zeitpunkt mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Mündliche Abmachungen sind ungültig. Erfolgt die Vertragsauflösung bis zwei Monate vor Schulbeginn, wird die Anzahlung (25% der Gesamtausbildung) als Verwaltungsgebühr zurückbehalten. Bei Vertragsauflösung zwischen 2 Monaten bis zu 30 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Kurskosten fällig. Wird der Vertrag weniger als 30 Tage vor Schulbeginn aufgelöst, sind 100% der Kurskosten geschuldet. Falls nach erfolgter Anzahlung eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich ist, behält die Schule die geleistete Anzahlung als Verwaltungsgebühr ein.
Ein Ersatzteilnehmer kann bei Verhinderung jederzeit kostenlos benannt werden. Ersatzteilnehmer treten an die Stelle der verhinderten Teilnehmer. Ersatzteilnehmer müssen dieselben vertraglichen Bedingungen akzeptieren. Wenn der Ersatzteilnehmer die Bedingung nicht akzeptiert, kommt kein gültiger Ersatz zustande und die verhinderte Partei ist weiterhin an den Vertrag gebunden. Einzelne Unterrichtseinheiten können nicht an eine andere Person delegiert werden.
Bei einer längerfristigen Nichtteilnahme aus wichtigen Gründen (Längerfristige Krankheit, Schwangerschaft o.ä.) können Teilnehmer/-innen die Ausbildung pausieren, sind aber weiterhin verpflichtet die Kurskosten zu tragen. Sie haben das Recht, sobald es Ihnen möglich ist, die Ausbildung fortzusetzen. Vorbehalten bleibt der FMKZ, dass sich bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts Programmänderungen ergeben haben. Diese gilt es zu akzeptieren.
Rückerstattungen für nicht besuchte Module sind ausgeschlossen.
Urheberrecht
Diese Veröffentlichung einschliesslich aller ihrer Bestandteile sowie die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrecht zugelassen ist, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der FMKZ. Ausdrücklich vorbehalten bleibt das Recht auf Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Entnahme von Abbildungen und Tabellen, Sendung über Funk, Mikroverfilmung, Vervielfältigung ganz gleich auf welchem Weg sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die Wiedergabe in diesem Werk vorkommender Gebrauchsnamen, Warenbezeichnungen usw. berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zur Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (URG) der Schweiz vom 9. Oktober 1992 in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlung unterliegt den Strafbestimmungen des vorbezeichneten Urheberrechtsgesetzes. Gerichtsstand ist Zürich.
Produkthaftung
Hinsichtlich der Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen können die Verfasser keine Gewähr übernehmen. Derartige Angaben müssen gegebenenfalls vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Haftung für Produkte Dritter
Die FMKZ arbeitet mit mehreren Drittunternehmen zusammen, die eigenständig auftreten und ihre Produkte innerhalb der FMKZ vorstellen und im Unterricht demonstrieren dürfen. Die FMKZ haftet nicht für allfällige Mängel oder Unzufriedenheiten für Produkte oder Geräte, welche die Drittanbieter an die Schüler/-innen verkaufen.
Geistige Eigentumsrechte
Unsere Dienstleistungen und zugehörigen Inhalte (und sämtliche abgeleiteten Werke oder Verbesserungen derselben), insbesondere alle Texte, Illustrationen, Dateien, Bilder, Skripte, Graphiken, Fotos, Töne, Musik, Videos, Informationen, Inhalte, Materialien, Produkte, Dienstleistungen, URLs, Technologie, Dokumentation, Marken, Dienstleistungsmarken, Markennamen und sämtliche geistigen Eigentumsrechte daran, stehen entweder in unserem Eigentum oder werden von uns lizenziert und Sie erhalten in keiner Weise Eigentumsrechte daran.
Fotos und Videos auf dieser Website dienen hauptsächlich der Illustration von Kosmetikbehandlungen oder kosmetischen Schulungen zu Werbezwecken.
Zulässige Nutzung
Alle Unterrichtsmaterialien, die Ihnen im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, sind geistiges Eigentum der FMKZ (Aesthetic Medical Swiss Group GmbH). Unsere Schulungsunterlagen werden Ihnen lediglich zur privaten, schulischen und nicht zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung gestellt. Sie sind insbesondere nicht dazu berechtigt mit unseren Schulungsunterlagen, selbstständig an Drittpersonen zu unterrichten. Im Falle, dass ein/e Schüler/-in unsere Unterlagen unrechtmässig verwendet, ist es der Schule erlaubt diese Person von allen weiteren Unterrichtseinheiten, Workshops und Modulen ohne Rückerstattung der Kosten auszuschliessen.
Freistellung
Sie stimmen zu, uns schadlos und klaglos zu halten gegenüber allen tatsächlichen oder angeblichen Ansprüchen, Kosten, Schadensersatzforderungen, Haftungen und Ausgaben (insbesondere Anwaltsgebühren), die sich aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Dienstleistungen unter Verletzung dieser Bedingungen ergeben, insbesondere jeder Nutzung, die gegen die im Abschnitt „Zulässige Nutzung“ dargelegten Beschränkungen und Anforderungen verstößt, es sei denn, diese Umstände sind nicht auf Ihr Verschulden zurückzuführen.
Konventionalstrafe
Im Falle, dass Sie unsere Unterlagen entgegen der vorgesehen Nutzung verwenden, namentlich, um selbstständig an Dritte anzubieten oder sonst wie zu kommerzialisieren (Verkauf der Dokumente, Anbieten von Workshops unter Verwendung unserer Unterlagen), wird automatisch eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 40’000.- fällig. Neben der Konventionalstrafe stehen uns weiterhin die üblichen vertraglichen und urheberrechtlichen Rechte und Ansprüche, insbesondere das Recht auf Erfüllung, zu.
URG
Weiter machen wir sie auf die Strafbarkeit solcher Handlungen aufmerksam. Gem. Art. 67 Abs. 1 URG wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich und unrechtmässig, d.h. ohne Einwilligung des Rechteinhabers oder ohne gesetzliche Erlaubnis wie zum Beispiel dem Eigengebrauch nach Art. 19 URG oder dem Zitatrecht nach Art. 25 URG (nicht abschliessend):
- ein Werk unter einer falschen oder einer anderen als der vom Urheber oder von der Urheberin bestimmten Bezeichnung verwendet (Art. 67 Abs. 1 lit. a URG)
- ein Werk veröffentlicht (Art. 67 Abs. 1 lit. b URG)
- ein Werk ändert (Art. 67 Abs. 1 lit. c URG)
- ein Werk zur Schaffung eines Werks zweiter Hand verwendet (Art. 67 Abs. 1 lit. d URG)
- auf irgendeine Weise Werkexemplare herstellt (Art. 67 Abs. 1 lit. e URG)
- Werkexemplare anbietet, veräussert oder sonst wie verbreitet (Art. 67 Abs. 1 lit. f URG)
- ein Werk direkt oder mit Hilfe irgendwelcher Mittel vorträgt, aufführt, vorführt oder anderswo wahrnehmbar macht (Art. 67 Abs. 1 lit. g URG)
Hausordnung
Rauchen ist vor und innerhalb des Schulgebäudes verboten.
Sowohl im persönlichen als auch im schriftlichen Umgang wird auf ein respektvolles Miteinander Wert gelegt. Respektloser Umgang, Beschädigung von Schuleigentum oder die Verbreitung von Falschinformationen in mündlicher oder schriftlicher Form können einen Schulverweis sowie den Verlust sämtlicher finanzieller Ansprüche zur Folge haben. Eigentum der Schule und Dritter sind zu respektieren und die Schulräumlichkeiten sauber zu hinterlassen (Stühle an Tische geschoben, Arbeitsplätze aufgeräumt, etc.).
Lassen Sie bitte keine Becher im Gang, in den Seminarräumen oder auf der Toilette stehen, sondern entsorgen Sie diese im Abfalleimer.
Essen im Klassenzimmer ist untersagt. Verpflegen können Sie sich in einer ihr zur Verfügung gestellten Küche. Essensreste und Abfälle sind ordnungsgemäss zu entsorgen und die Küche sauber zu hinterlassen. Sie sind gebeten Ihr Geschirr sauber zu waschen und trocknen. Lebensmittel und Getränke sind nach Unterrichtsende aus dem Kühlschrank zu nehmen.
Mitschnitte der Ausbildung, die in den Medien wie Instagram oder Facebook veröffentlicht werden, haben mit namentlicher Nennung der Fachakademie zu erfolgen. Ohne Hinweis auf die Akademie dürfen diese Filme oder Fotos nur für private Zwecke genutzt werden (wie z.B. zum Lernen).
Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Unterricht (Vorzugsweise 10 Minuten vor Beginn). Lektionen wie auch Pausen starten und enden pünktlich. Verspätungen werden notiert und von der Abwesenheit abgezogen.
Ihr Mobiltelefon schalten Sie auf stumm. Ausnahmen können bei wichtigen Angelegenheiten gewährt werden, müssen jedoch vorgängig mit dem Sekretariat abgesprochen werden.
Tiere sind aufgrund der strengen Hygienevorschriften nicht erlaubt.
Beachten Sie, dass die Referenten und Referentinnen Ihnen grundsätzlich nur während der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen. Nach Unterrichtsende haben die Referenten/-innen anderen Verpflichtungen nachzukommen.
Unterrichtskleidung
Die Teilnehmenden sollen gepflegt mit zusammengebundenen Haaren und mit kurz geschnittenen Nägeln erscheinen.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet an jedem Unterrichtstag selbständig und unaufgefordert weisse saubere Kleidung (Baumwolle) und saubere weisse/helle Hausschuhe mitzubringen und sich vor dem Unterricht umzuziehen. Wenn die Kleider vergessen werden, müssen diese zu Hause geholt werden und die Zeit wird als Absenz notiert. Aus Sicherheitsgründen müssen des Weiteren bei praktischen Unterrichtseinheiten geschlossene (weisse) Schuhe getragen werden. Mit den weissen Kleidern und Hausschuhen darf man den Praxisraum nicht verlassen.
Am Ende jeder Unterrichtseinheit ist die Kleidung wieder mitzunehmen und wird nicht in der Akademie aufbewahrt.
T-Shirt mit kurzen und langen Ärmeln sind erlaubt, solange die Achselhöhlen bedeckt sind und weder ein Ausschnitt noch der Bauch zu sehen sind. Hosen müssen die Knie bedecken. Slips und Strings dürfen nicht sichtbar sein. Hausschuhe dürfen nur im Praxisraum getragen werden (Keine Strassenschuhe).
Die Teilnehmenden verfügen über je 4 Gesichtshandtücher und 1 Handtuch für den Oberkörper. Eigenmaterial ist selbst zu besorgen. Die Akademie stellt Eigenmaterial nur in Ausnahmen zur Verfügung.
Schulverweis und Expulsion der Schule
Bei einem Verstoss gegen die Hausordnung werden Kursteilnehmer/-innen verwarnt. Im Wiederholungsfall oder bei einem gravierenden Verstoss gegen die Hausordnung werden die Betroffenen von der Schule verwiesen. Dazu zählen unter anderem: Handgreifliche sowie gewaltvolle Handlungen, Mobbing, grobe Respektlosigkeit, Boykott, Sachbeschädigungen. Bei einem Schulverweis ist die Rückkehr an die FMKZ ausgeschlossen und die Kurskosten müssen vollständig getragen werden.
Videoüberwachung in den Schulräumen
Die Schule wird aus Sicherheitsgründen mittels Videokameras überwacht. Die Aufnahmen beschränken sich auf die Schulungsräumlichkeiten der FMKZ am Nägelihof 1. Die Aufnahmen dienen dazu allfällige Diebstähle, Sachbeschädigungen oder sonstige Straftaten und unerlaubtes Verhalten in der FMKZ festhalten zu können. Die Aufnahmen werden vertraulich behandelt und mit Ausnahme von Strafverfolgungsbehörden nicht an Dritte weitergegeben.
Workshops / Tageskurse
Die Anmeldungen müssen per Anmeldeformular erfolgen (schriftlich oder elektronisch). Eine lediglich erfolgte Onlineanmeldung wird nicht berücksichtigt. Die Kurskosten müssen vor Kursbeginn vollständig beglichen werden. Bei gültiger Anmeldung aber noch nicht geleisteter Zahlung ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht erlaubt.
Sollten Kursteilnehmer/-innen eine andere Zahlungsweise wünschen als von der FMKZ vorgegeben, wird diesbezüglich um eine schriftliche Anfrage an das Sekretariat gebeten. Die Direktion der FMKZ wird die Angelegenheit dann individuell prüfen.
Die FMKZ behält sich das Recht vor, Kursdaten wenn nicht anders möglich, zu verschieben. Sollte die/der Teilnehmer/-in verhindert sein am Kurstag teilzunehmen, kann sie/er diesen an einem späteren Tag durchführen. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen in den Unterrichtsprogrammen und -zeiten aus sachlichen und organisatorischen Gründen vorzunehmen.
Wenn ein/e Schüler/-in wegen Krankheit oder ähnlichen Gründen einen Workshop verschiebt, kann ein Ersatztermin nur innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin vereinbart werden. Nach Ablauf dieser Frist verfallen jegliche Ansprüche. Rückerstattungen sind ausgeschlossen.
Unterricht
Für die Organisation eines Modelles ist der/die Kursteilnehmer/-in selbst verantwortlich. Die Haus- und Kleiderordnung aus den Hausregeln (AGBs) der FMKZ gilt auch für Kurzkurse / Workshops. Die Schulungsunterlagen werden von der FMKZ zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Materialien wie z.B. Handtücher müssen von den Teilnehmenden selbstständig organisiert werden. Die Bestimmungen unter dem Titel «Urheberrecht, Konventionalstrafe und Produkthaftung» gelten auch für Workshops.
Dauer
Die Workshops starten jeweils um 09:00 Uhr. Ein Workshop mit zwei Teilnehmern/-innen dauert bis um ca. 16:00 Uhr. Ein Workshop für eine Person, welche aber zwei Themen erlernt, dauert bis etwa 16:00 Uhr. Ein Workshop mit nur einer/-m Teilnehmer/-in und einer Thematik dauert grundsätzlich weniger lang.
Informationen zur Sprechstundenassistenz
Die Sprechstundenassistenz ist eine ergänzende Weiterbildungsmöglichkeit, welche extern angeboten wird und nicht zu den im Ausbildungspreis erfassten Modulen zählt. Eine Anmeldung für diese Weiterbildung kann nur über die Fachakademie und von Schülern des Diplom-Lehrgangs erfolgen, die künftig mit einem Arzt zusammenarbeiten möchten.
Die Sprechstundenassistenz ist eine wichtige Aufgabe jeder ärztlichen oder klinischen Praxis. Sprechstundenassistentinnen und -assistenten empfangen und betreuen Patientinnen und Patienten, erledigen vielfältige administrative Tätigkeiten, assistieren der Ärztin oder dem Arzt und führen einfache Voruntersuchungen wie beispielsweise eine Blutdruckmessung oder eine Blutentnahme aus.
Informationen zum Sachkundenachweis nach V-NISSG
Allgemeine Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie hier (wir schliessen jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachstehenden Informationen aus):
Sachkundenachweis (sachkundenachweis-v-nissg-schule-zurich.ch)
Verbände
Die Schule kann gewissen Verbänden als Mitglied beitreten und von diesen wieder austreten. Die Mitgliedschaft in Verbänden hat keine Auswirkung auf den Wert unserer Ausbildungen, da wir diese selbstständig anbieten und die Ausbildungen in keiner Weise von einem Verband abhängig sind. Der Bestand gewisser Verbandsmitgliedschaften beeinflussen die Erfüllung unsererseits daher nicht.