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Sachkundeausweis nach V-NISSG
Die unsachgemässe Anwendung bestimmter High-Tech-Geräte und -Behandlungen kann ein erhöhtes Risiko für die Haut und die Gesundheit der Kunden darstellen. Daher tritt am 1. Juni 2024 ein neues Bundesgesetz in Kraft, das für die Verwendung dieser Geräte eine zusätzliche Ausbildung zur Grundausbildung als Kosmetikerin vorschreibt. Betroffen sind insbesondere Geräte wie Radiofrequenz, Kryolipolyse, Plasma Pen, Kavitation, Laser, IPL und Ultraschall. Nach Abschluss dieser Modulausbildung, die insgesamt etwa 8 bis 12 Tage dauert, und dem Bestehen der Prüfung, erhält man den sogenannten Sachkundeausweis nach V-NISSG. Dieser Nachweis ist ab Juni 2024 zwingend erforderlich, um mit diesen Geräten arbeiten zu dürfen.