Nur für Ärzte / Pflegefachpersonal

Faltenbehandlung Ausbildung (kurzzeitverbleibend/<30 Tage)
Durchführung nur durch Ärzte, Pflegefachpersonal oder Person mit gleichwertiger Ausbildung unter Aufsicht eines Arztes oder Kosmetikers erlaubt.

Faltenbehandlung Ausbildung (langzeitverbleibend/> 30 Tage)
Durchführung nur durch Ärzte oder Pflegefachpersonal unter Aufsicht eines Arztes erlaubt.

Faltenbehandlung und muskelentspannende Therapie
Durchführung ausschliesslich durch Ärzte erlaubt (gesetzlich geregelt in der Schweiz).